Energieeffizienz
Den Energieausweis gibt es zwischenzeitlich schon lange. Seit Mai 2014 ist er verpflichtend.
Wir führen diese Berechnungen bei unseren Häusern durch und können natürlich auch Ihr Haus berechnen.
Seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Mai 2014 sind Verkäufer, Vermieter und Makler verpflichtet, den Energiebedarf oder -verbrauch ihrer Immobilien sowie die Heizungstechnologie oder den Energieträger anzugeben. Zudem müssen sie, abgesehen von einigen Ausnahmen, auch darüber informieren, welcher Effizienzklasse (EEK) das Gebäude angehört.
Machen Sie als Verkäufer oder Vermieter keine Angaben, droht ihnen ein hohes Bußgeld.
Es gibt zwei Berechnungsverfahren.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer Analyse der Gebäudehülle und der Haustechnik.
Für den Verbrauchsausweis dagegen werden die Heizkostenabrechnungen der Bewohner herangezogen. In welche Effizienzklasse eine Immobilie eingestuft wird, hängt bei dieser Variante also stark vom individuellen Heizverhalten der Haushalte ab. Der Verbrauchsausweis ist somit nicht aussagekräftig. Auch weil das Nebeneinander der beiden Ausweise zur Folge hat, dass sich die jeweiligen Werte in den Anzeigen nicht miteinander vergleichen lassen. Das ist nicht allen Interessenten bewusst. Nur über den Bedarfsausweis sind die Energiekennwerte der einzelnen Immobilien vergleichbar.
Der Verbrauchsausweis ist somit bedingt aussagekräftig.
Für alle beheizten und gekühlten Gebäude.
Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Welchen Energieausweis benötige ich?